20181018-Riebensahm-0258

Kommunikationsfähigkeit

Das Handwerkszeug der Juristen ist die Kommunikation. In der Strafverteidigung spielt sie sich in klar festgelegten Rollen, aber in unterschiedlichen Kontexten (z.B. Anwalt-Mandant; Anwalt- Richter; Anwalt-Zeuge) ab. Dies berücksichtigt erfolgreiche Kommunikation, indem sie unterscheidet, ob sie beispielsweise in einer streitigen Verhandlung oder im Rahmen eines konsensualen Verständigungsgesprächs stattfindet.

Maßgeblich bei aller Verschiedenheit der Kommunikationsabsichten ist die Wirkung beim Empfänger. Aus diesem Grund interessieren wir uns für die verbal und nonverbal gesendeten Informationen unseres Gegenübers. Mit dem nötigen Verhandlungsgeschick, authentischem Auftreten und Beharrlichkeit in der Sache treten wir für die Interessen unserer Mandanten ein.

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