Rechtsgebiete

Im gesamten Spektrum des Strafrechts übernehmen wir mit einem hohen Maß an Engagement die Verteidigung von Erwachsenen und Jugendlichen in allen Instanzen und Verfahrenslagen und vertreten ausschließlich und wehrhaft Ihre Interessen.

Das Arbeitsstrafrecht erfordert vertiefte Kenntnisse über spezialgesetzliche Vorschriften, u.a. aus den Bereichen Schwarzarbeit, Arbeitnehmerentsendung und dem Sozialversicherungsrecht. Daneben behalten wir bei der Verteidigung von Arbeitgebern die Vermeidung von außerstrafrechtlichen Folgen (z.B. Ausschluss vom Amt des Geschäftsführers, Registereintragung, Einziehung von Taterträgen) im Blick.

Wir verstehen „Compliance“ nicht allein im Sinne von Gesetzestreue. Vielmehr muss Compliance Ethik und Integrität einschließen, um als ganzheitlich gelebte Unternehmenskultur zu wirken. Unser Angebot ist die rechtliche Kompetenzschärfung Ihrer Führungskräfte und Leitungspersonen zur Vermeidung von etwaigen Haftungsrisiken, die sich individuell aus Ihrer unternehmerischen Tätigkeit ergeben. Weitergehend siehe unter Unternehmensberatung

Internet- und Computerstrafrecht nehmen im digitalen Zeitalter immer mehr Raum ein. Das Spektrum der Verteidigung reicht von Computersabotage bis zur digitalen Erpressung. Häufig helfen wir im Bereich der Cyberkriminalität auch den Geschädigten von Warenbetrug, Abo-Fallen und Mobbing.

Jugendliche und Heranwachsende (14-20 Jahre) befinden sich in einer intensiven Lebensphase. Uns ist es wichtig, jungen Beschuldigten geschützten Raum und Vertrauen zu vermitteln, um die das Strafverfahren auslösenden psychischen Belastungen abzufedern. Mit Empathie und ehrlichem Interesse für Ihre Persönlichkeit erarbeiten wir mit Ihnen eine konstruktive Verteidigungslinie und bereiten Sie auf den Ablauf einer Hauptverhandlung verlässlich vor.

Viele Geschädigte von Straftaten wissen nicht, welcher Anwalt ihre Interessen fachlich versiert vertreten kann. Einen Fachanwalt für Opferrecht gibt es (noch) nicht. Unsere Strafrechtsexpertise gewährleistet eine kompetente Vertretung von Geschädigten im Strafverfahren (Nebenklage, Verletztenbeistand). Ergänzend unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld- Entschädigungs- und Schadensersatzansprüchen.

Wirtschaftsstrafverfahren dauern in der Regel mehrere Jahre und sind oft mit schwerwiegenden Eingriffen in die Freiheitsrechte (Durchsuchung, Untersuchungshaft, Einfrieren von Vermögen) der Beschuldigten verbunden. Andererseits bietet die Komplexität und der Umfang der Fälle auch wirksames Verteidigungspotenzial. Insbesondere im Ermittlungsverfahren besteht mit Hilfe einer aktiven Verteidigungs- und Kommunikationsstrategie die Chance, eine Anklageerhebung und im Raum stehende außerstrafrechtliche Folgen (z.B. Berufsverbot) zu verhindern.

Im Prozess sind Zeugen oft die wichtigsten Beweismittel. In sensiblen Aussagesituationen schützen wir Zeugen davor, nicht selbst ins Visier der Ermittlungen zu geraten. Wir beraten Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Zeuge und stehen Ihnen bei Vernehmungen als Zeugenbeistand zur Seite.

Um Sie erfolgreich verteidigen zu können, sprechen Sie uns bei strafrechtlichen Problemen frühestmöglich an. Auf E-Mail-Anfragen oder Rückrufbitten melden wir uns zeitnah bei Ihnen zurück.