In der Bundesrepublik werden jährlich ca. 27.000 Menschen in Strafverfahren freigesprochen. Was sich zunächst viel anhört entspricht jedoch lediglich ca. 3 % aller Strafurteile. Nach empirischen Untersuchungen liegt die Freispruchrate nach verbüßter Untersuchungshaft sogar lediglich bei ca. 1,5 %. Ganz überwiegend erfolgt der Freispruch, weil das Gericht durchgreifende Zweifel an den Zeugenaussagen hat. Dann gilt der Rechtssatz: „in dubio pro reo“ – „im Zweifel für den Angeklagten.“ Der Befragung von Zeugen und der Beurteilung ihrer Aussagen kommt daher eine entscheidende Bedeutung im Strafprozess zu. Wir sind geschult und geübt, die richtigen Fragen zu stellen und beherrschen die Grundlagen der Vernehmungslehre und der Vernehmungstaktik. In Fällen der Hinzuziehung von Sachverständigen zur Aussagenbegutachtung sind wir kompetent im Umgang mit der aussagepsychologischen Gutachtenerstattung.

recht- kritisch (Straf)

Den hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit hemmen will der Kritizismus des Verteidigers!“ (Max Alsberg, Strafverteidiger 1877-1933)

Was der berühmte Strafverteidiger Max Alsberg in der Weimarer Zeit über die Herausforderungen des Verteidigers schreibt ist heute nicht minder aktuell. Vorschnelle Festlegungen zu Lasten des Mandanten schweben häufig spürbar über dem Verfahren. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist die richterliche Entscheidungsfindung – ebenso wie jedes menschliche Urteil – von subjektiv-psychologischen Faktoren beeinflusst. Diese neuronale, oft unerkannte Einflussnahme auf Entscheidungen ist ein mächtiger Gegner, dem der Verteidiger allein mit Gesetzeskenntnis nicht wirksam begegnen kann. Aus diesem Grund verfügen wir neben fundierten Rechtskenntnissen über vertieftes Wissen im Bereich der Gerichts- und Verhandlungspsychologie. Mit diesem fachübergreifenden Ansatz nutzen wir wichtige Potenziale für eine erfolgreiche Verteidigung.